| Die Deutsche Post versucht mit dem E-Postbrief einen Dienst zu etablieren, der so sicher und verbindlich wie ein Brief der Deutschen Post sein soll. Dies will die Post durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleisten, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten erlaubt.
Doch die Kritik an dem E-Postbrief wächst. Bereits nach einer ersten Überprüfung hat die Stiftung Warentest bemängelt, dass das Anmeldeverfahren sehr umständlich und der Dienst unverhältnismäßig teuer sei. Außerdem könne jeder gedruckte E-Postbrief theoretisch von Mitarbeitern der Post gelesen werden. Auch in Internet-Blogs wird der Dienst kritisiert. Beispielsweise hat Richard Gutjahr, freier Mitarbeiter beim Bayerischen Rundfunk, mit Hilfe von zwei Rechtsanwälten die Allgemeinen Geschäftbedingungen des E-Postbriefes überprüft. Er beklagt in seinem Blog die verklausulierten Pflichten, die dem Kunden auferlegt werden.
So werde der Nutzer aufgefordert mindestens einmal pro Werktag den Posteingang seines Nutzerkontos zu kontrollieren. Dies gelte auch im Urlaub. Hat der Nutzer der Veröffentlichung seines Adressbuches zugestimmt, erlaubt er der Post seine Daten an Adress-Broker weiterzuverkaufen. Spam und Werbung können hier eine mögliche Folge sein, so Gutjahr. Dazu kommt, dass dem E-Postbrief nicht der Schutz des Briefgeheimnisses zukommt. Er unterliegt lediglich dem Fernmeldegeheimnis. Für das Öffnen eines E-Postbriefes durch die Polizei ist nur ein Anfangsverdacht von Nöten, bei einem herkömmlichen Brief muss dafür eine richterliche Anordnung vorliegen. Da ein E-Postbrief-Kunde seine kompletten Daten angibt, darunter auch die Personalausweisnummer, sei es auch deutlich einfacher eine bestimmte Person zu identifizieren. In vielen Internetblogs wird der E-Postbrief bereits satirisch kommentiert.
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