| Ab sofort ist es in den USA legal sein iPhone einem sogenannten Jailbreak zu unterziehen, um etwa Fremdsoftware auf dem Apple-Smartphone zu installieren. Die strengen Urheberrechtsgesetze, die das bisher verboten, werden in den USA von der „US Library Of Congress“ überwacht. Geht der Urheberrechtsschutz zu weit und schränkt etwa Verbraucher in ihren Rechten zu stark ein, kann der Leiter der Kongressbibliothek einschreiten und eine Ausnahme vom Digital Millennium Copyright Act (DMCA) einrichten. Genau dies ist jetzt geschehen. iPhone-Besitzer die ihr Telefon „jailbreaken“ können von Apple dafür nicht mehr belangt werden.
Es besteht für iPhone-Knacker jedoch weiterhin die Gefahr ihre Garantieansprüche zu verlieren. Für Apple ist die Entscheidung trotzdem eine Schlappe, da man die Kontrolle über die Apps verliert, die Nutzer auf ihr iPhone herunterladen können. Die Nutzer können nur Apps herunterladen, die Apple vorher genehmigt hat und in seinem AppStore anbietet. In der Vergangenheit hatte Apple des Öfteren mit Entscheidungen gegen bestimmte Anwendungen für Diskussionen gesorgt. Betroffen waren unter anderem Angebote die Zugang zu Erotikinhalten boten, aber auch Apps die sich über Personen des Öffentlichen Lebens lustig machten. Aktuell hat Apple entschieden, dass Chatroulette nicht in den App-Store aufgenommen werden soll; Begründung: Potenziell anstößige Inhalte.
Kunden mit einem „geknackten“ iPhone können diese Restriktionen jedoch umgehen und über Alternativanbieter wie Cydia Anwendungen herunterladen, die nicht über Apples App-Store erhältlich sind. Schätzungen gehen aktuell von ca. 10 Millionen geknackten iPhones weltweit aus. Nach der Legalisierung in den USA dürften es noch ein paar mehr werden.
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